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veröffentlicht am 07.01.2021

Notbetreuung in den Kitas [Stand: 08.01., 14:00 Uhr]

In den vier kirchlichen Kindertagesstätten St. Johannes Spelle, St. Ludgerus Schapen, St. Vitus Lünne und St. Vitus Venhaus gibt es in Bezug auf die Notbetreuung folgendes Vorgehen, das innerhalb der Samtgemeinde abgestimmt ist.

Sie finden hier einen Brief mit Informationen und ein Antragsformular, das wir Sie bitten, zu nutzen, wenn Ihr Kind die Notbetreuung besuchen soll.
Sollten Sie nicht die Möglichkeit zum Ausdrucken haben, können Sie das Formular auch in den Kitas bekommen.

Da jeder Einzelfall individuell geprüft werden muss, können Sie den Antrag nicht abgeben und gleichzeitig Ihr Kind zur Betreuung bringen. Der Antrag muss vorher vorliegen und Zustimmung gefunden haben.
Folglich kann die Notbetreuung aufgrund des dafür nötigen organisatorischen Aufwands erst am 12.01. beginnen, da verbindliche Regelungen für die Notbetreuung erst am Freitagmittag von offizieller Seite vorlagen.

Infobrief Eltern

Antrag