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veröffentlicht am 10.10.2026

Gremienwahl 2026

Allgemeines zur Gremienwahl

„verändert handeln – engagiert bleiben“ ist das Motto, unter dem die Gremienwahlen im stehen.

Sie finden HIER den Flyer mit allen wichtigen Infos zur Wahl und die Kandidaten, die sich für die Kirchenvorstände und Pfarrgemeinderäte zur Wahl stellen.

 

 

Was wird gewählt?

Der Pfarrgemeinderat ist das Gremium, das alle wesentlichen Fragen bearbeitet, die für die Gestaltung des Gemeindelebens von Bedeutung sind: Gottesdienste, die zukünftige pastorale Ausrichtung, Angebotsschaffung für verschiedene Adressaten, Vernetzung, Kooperation, Aktionen, kreative Ideenfindung, Glaubensverkündigung, Gemeinschaft…

Der Kirchenvorstand ist für alle finanziellen und administrativen Angelegenheiten in der Gemeinde zuständig. Er stellt den Rahmen auf und sichert ihn, damit die „eigentliche“ pastorale und gemeindliche Arbeit die nötigen Ressourcen hat, um kirchliches Leben lebendig zu gestalten. Der Kirchenvorstand ist rechtlich verbindlich vorgeschrieben, um z. B. den Haushaltsplan aufzustellen und sich um Gebäude- und Trägerfragen zu kümmern, wie in unseren Kitas und auf den Friedhöfen.

Öffnungszeiten der Wahllokale

Bild: Markus Weinländer auf: Pfarrbriefservice.deKirchengemeinde St. Johannes Spelle
Samstag, 07.11.
16:00 bis 19:00 Uhr

Sonntag, 08.11.
09:30 bis 12:30 Uhr

Gemeindehaus Arche, Johannesstr. 11, Spelle

 

Kirchengemeinde St. Ludgerus Schapen
Sonntag, 08.11.
09:30 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 16:00 Uhr

Ludgerushaus, Kirchstr. 16, Schapen

 

Kirchengemeinde St. Vitus Lünne
Samstag, 07.11.
18:00 bis 18:30 Uhr
Sonntag, 08.11.
11:00 bis 12:00 Uhr

Oscar-Romero-Haus, Kirchstr. 7, Lünne

 

Kirchengemeinde St. Vitus Venhaus
Sonntag, 08.11.
09:30 bis 13:00 Uhr

Pastor-Flohre-Haus, Schulstr. 7, Spelle-Venhaus

Familienwahlrecht

Beim Familienwahlrecht erhält jeder Elternteil bei der Wahl des Pfarrgemeinderats pro Kind zusätzlich eine halbe Stimme. Für Kinder unter 16 Jahren aus Familien mit nur einem katholischen Elternteil übt dieser das Wahlrecht allein aus. Er erhält zwei halbe Stimmen je Kind. Entsprechendes gilt im Falle von alleinerziehenden, getrenntlebenden oder geschiedenen Eltern.


Briefwahl

Eine gute Möglichkeit an der Pfarrgemeinderats- und Kirchenvorstandswahl teilzunehmen, ist auch die Briefwahl.

Nutzen Sie diese und fordern Sie gerne die Briefwahl-Unterlagen ab dem 12.10. in unseren Pfarrbüros an. Wir schicken Ihnen diese dann zu. Oder Sie können zu den Öffnungszeiten der Pfarrbüros auch die Briefwahlunterlagen selbst abholen und – falls gewünscht – direkt vor Ort ausfüllen und dort abgeben.

Die ausgefüllten Unterlagen mit dem Stimmzettel müssen spätestens am Freitag, 06.11.2026 um 12 Uhr in den Pfarrbüros eingegangen sein.

So können Sie mitbestimmen, auch wenn Sie am Wahltag nicht wählen können.

Pfarrbüro St. Johannes Spelle und St. Vitus Venhaus
Kirchstraße 5               Mo. 09:00–11:00 Uhr
48480 Spelle               Mi. u. Fr. 09:00–12:00
Telefon: 05977 9394-0 Do. 15:00–18:00 Uhr
pfarrbuero-spelle@bistum-os.de

 

Pfarrbüro St. Ludgerus Schapen
Kirchstraße 2               Mo. 09:00–11:00 Uhr
48480 Schapen            Di. 08:30–09:30 Uhr
Telefon: 05458 640     Do. 15:00–18:00 Uhr
pfarrbuero-schapen@bistum-os.de

 

Pfarrbüro St. Vitus Lünne
Kirchstraße 7               Mo. u. Di. 08:30–10:00 Uhr   
48480 Lünne               Fr. 14:00–15:30 Uhr
Telefon: 05906 559
pfarrbuero-luenne@bistum-os.de


Kandidatenlisten

Die die Kandidatenlisten hängen seit dem 10./11.10. an unseren Kirchen aus und können dort eingesehen werden.

Sie finden HIER auch alle wichtigen Infos zur Wahl und die Kandidaten aller Gremien mit Foto.