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Prävention von sexualisierter Gewalt und geistlichem Missbrauch

2011 wurde im Bistum Osnabrück die Koordinationsstelle zur Prävention von sexuellem Missbrauch zur Unterstützung, Vernetzung und Steuerung der diözesanen Präventionsaktivitäten eingerichtet. Der zuständige Ansprechpartner, Hermann Mecklenfeld, nimmt auch die Funktion der Vertrauensperson wahr und steht zu Fragen von Grenzverletzungen und sexualisierter Gewalt zur unverbindlichen Beratung und Empfehlung der nächsten Handlungsschritte zur Verfügung.

Neben der Umsetzung und Nachachtung der vorgegebenen Standards bedarf es für die notwendige Sensibilisierung und  Aufmerksamkeit für dieses komplexe Thema zusätzlicher Wissensvermittlung und geeigneter Schulungsmaßnahmen. Daher ist das Thema „Prävention von sexualisierter Gewalt in kirchlichen Einrichtungen“ integraler Bestandteil der Aus- und Fortbildung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bistums Osnabrück sowie der ehrenamtlich Tätigen. Insbesondere im Bereich der kirchlichen Jugendarbeit, in den katholischen Kindertagesstätten und  in den Schulen  in Trägerschaft der Schulstiftung des Bistums sind die Themen „Prävention von sexualisierter Gewalt“ und „Professioneller Umgang mit Nähe und Distanz“ schon seit Jahren fest in verpflichtenden Schulungsprogrammen verankert.

Durch strukturelle und personelle Vorgaben soll sowohl die Gefahr von Übergriffen in kirchlichen Einrichtungen minimiert, als auch die notwendige Fachkompetenz im Umgang mit Verdachtsfällen vorgehalten werden.

Zum 1. Oktober 2014 trat das Bischöfliche Gesetz zur Vermeidung von sexualisierter Gewalt in kirchlichen Einrichtungen im Bistum Osnabrück (Präventionsordnung) in Kraft, welches das Gesetz zur Vermeidung von Kindeswohlgefährdungen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen im Bistum Osnabrück vom 25. August 2010 fortschreibt. Zentraler Inhalt des Bischöflichen Gesetzes ist das institutionelle Schutzkonzept (ISK), das die einschlägigen Maßnahmen zum Schutz der uns anvertrauten Menschen vor Grenzüberschreitung und vor sexualisierter Gewalt festlegt. Alle kirchlichen Einrichtungen und Institutionen im Bistum Osnabrück sind damit beauftragt, ein einrichtungsbezogenes Institutionelles Schutzkonzept zu erstellen.

Im Februar 2019 hat Bischof Franz-Josef Bode ein erweitertes Konzept vorgestellt, das im Bistum Osnabrück ab sofort für den Umgang mit sexualisierter Gewalt und geistlichem Missbrauch gilt. Das Konzept umfasst fünf Handlungsfelder: die Prävention, die Intervention, die Hilfe für Betroffene, den Umgang mit Beschuldigten und die Sanktionierung von Tätern sowie die Klärung systemischer Grundsatzfragen.
Mehr dazu finden Sie hier.

Text und Grafiken: www.bistum-osnabrueck.de

 

Unsere Pfarreiengemeinschaft hat unter Einbeziehung verschiedener Haupt- und Ehrenamtlicher ein Institutionelles Schutzkonzept (ISK) erstellt. Die Regelungen und Umsetzungen, die sich daraus ergeben, wurden veröffentlicht und hängen in den Gemeindehäusern aus.
Außerdem ist der Aushang hier einsehbar.

 

Beratungs- und Beschwerdewege

Innerhalb der Pfarreiengemeinschaft

Pfarrer
Kirchstr. 5, Spelle
Tel. 05977 939411

 

Pastoraler Koordinator
Kirchstr. 5, Spelle
Tel. 05977 93940

 

Externe Ansprechpartner und Fachberatungsstellen

Vertrauensperson:
Hermann Mecklenfeld
Detmarstr. 6–8, Osnabrück
Tel.: 0541 3264775

 

insoweit erfahrene Fachkraft (im PBZ Lingen)
Justinus Jakobs
Bernd-Rosemeyer-Str. 5, Lingen
Tel.: 0591 4021

 

 

Ansprechpersonen für Betroffene sexuellen Missbrauchs und sexualisierter Gewalt:
Antonius Fahnemann, Landgerichtspräident a. D:
Telefon: 0800 7354120
E-Mail: fahnemann@intervention-os.de

 

Irmgard Witschen-Hegge, Frauenärztin
Telefon: 0800 0738121
E-Mail: witschen-hegge@intervention-os.de

 

Ansprechpersonen für Betroffene spirituellen Missbrauchs:
Dr. Julie Kirchberg, Theologin
Telefon: 0800 7354127
E-Mail: kirchberg@intervention-os.de

 

Ludger Pietruschka, Pastoralreferent a. D.
Telefon: 0800 7354128
E-Mail: pietruschka@intervention-os.de