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veröffentlicht am 19.05.2020

Öffentliche Heilige Messen und Regelungen

Unter besonderen Auflagen ist die Feier von Gottesdiensten seit dem 11. Mai 2020 wieder möglich. Für die Gottesdienstordnung siehe in den Pfarrnachrichten.

Nach derzeitigem Stand muss pro Teilnehmer 10 m² Besucherfläche im Kirchenraum (ohne Altarraum u. ä.)  zur Verfügung stehen.
Daraus ergibt sich, dass die Zahl der Teilnehmer an den Gottesdiensten stark begrenzt ist:

  • Spelle:       83 Menschen
  • Schapen:    46 Menschen
  • Lünne:        35 Menschen
  • Venhaus:    15 Menschen

 

Das erste Wochenende hat gezeigt, dass auch, wenn die Kirchen aufgrund der geltenden Regelungen nur eine kleine Zahl an Teilnehmern an den Gottesdiensten aufnehmen können, dennoch meistens genug Platz ist.
Bei den ersten Vorabendmessen in allen vier Gemeinden war etwa die Hälfte der möglichen Plätze besetzt. In den Sonntagmessen wurde die maximale Teilnehmerzahl nur in Lünne erreicht.
Sollte der Bedarf in den nächsten Wochen steigen und die Plätze regelmäßig nicht ausreichen, ist ein weiterer Gottesdienst denkbar.

Die Kirchen werden 30 Minuten vor Beginn des Gottesdienstes geöffnet und Ordnungsdienste stehen an der Tür und helfen, damit das Risiko der Infektion überschaubar bleibt.

 

Hygienemaßnahmen

In jedem Fall sind die hygienischen Maßnahmen einzuhalten.

Bänke, die besetzt werden dürfen, sind grün gekennzeichnet. Der Abstand von 1,5 m ist von allen einzuhalten. Menschen, die in einem Haushalt leben (z. B. Familien, Paare…), können ohne großen Abstand beieinander sitzen.

Den Ordnungskräften im Kirchenraum, die die nötige Logistik der Gottesdienste umsetzen und unterstützen, ist Folge zu leisten. Alles Laufen und Bewegen im Kirchenraum folgt der Einbahn-Regelung, wie beschildert. Eine Bewegung in den Hauptgängen in gegensätzlicher Richtung ist nicht erlaubt.

 

Betreten, Verlassen und Verweilen in der Kirche [UPDATE]

Der Eintritt in die Kirche erfolgt durch den Haupteingang. Das Verlassen der Kirche geschieht weiterhin durch die andere(n) Türe(n), wie beschildert ist.

Am Ausgang werden Sie gebeten, einen Zettel  mit Ihrem Namen und Telefonnummer abzugeben (Bitte diesen bereits ausgefüllt mitbringen).
Sollten Sie keinen Zettel dabei haben, können die Helfer Ihren Namen am Ausgang aufschreiben. Die Zettel müssen drei Wochen aufbewahrt werden.
Dieses Verfahren vereinfacht die Dokumentation der Teilnehmer im Gegensatz zur Listenführung in der letzten Woche.

 

Mundschutz und Risikogruppen

Das Tragen einer Mund-Nasen-Abdeckung ist empfohlen, aber nicht verpflichtend. Personen mit akuten Atemwegserkrankungen und/oder grippeähnlichen Symptomen werden nicht zur Teilnahme zugelassen.

 

Kollekte

Im Moment verzichten wir auf die regelmäßigen Kollekte. Fühlen Sie sich unter diesen schwierigen Umständen einfach eingeladen, mitzufeiern, ohne etwas spenden zu müssen oder sollen.

Die Renovabis-Kollekte über Pfingsten, die den diesjährigen Länderschwerpunkt unter dem Motto „Selig sind, die Frieden stiften“ auf die Ukraine legt, möchten wir dennoch an Pfingsten als Türkollekte halten.
Gerne können Sie auch einen Beitrag überweisen:   Renovabis e. V. Bank für Kirche und Caritas eG, DE94 4726 0307 0000 0094 00; GENODEM1BKC.

 

Lieder

In den Gottesdiensten können im Moment maximal zwei Gemeindelieder und zwei Liedrufe gesungen werden. Bitte bringen Sie Ihr eigenes Gotteslob mit, damit zusammen gebetet und zumindest ein bisschen gesungen werden kann.

 

Beichte und eucharistische Anbetung

Für die Gottesdienste werden die Kirchen eine halbe Stunde vor Beginn geöffnet. Um dieses möglich zu machen, entfallen im Moment die regelmäßigen Beichttermine und die Zeit der Anbetung am Samstagnachmittag in Spelle um 16:00 Uhr.

Wenn jemand beichten möchte, kann er/sie sich gerne bei den Priestern unserer Pfarreiengemeinschaft melden und einen Termin absprechen.

 

Taufen und Trauungen

Taufen können wieder gefeiert werden. Es wird Einzeltaufen geben, d. h., dass die Familie eines Täuflings sich versammelt und die Taufe feiert und nicht mehrere Familien gleichzeitig.

Die Termine sind mit den Pfarrbüros abzusprechen. Sollte es eine Vielzahl von Anfragen geben, sind auch neben den regelmäßigen Taufterminen, die zuerst zu besetzen sind, weitere Termine denkbar.

Auch Trauungen sind im kleinen Rahmen in den Kirchen möglich. Für Details und Terminabsprachen melden Sie sich bitte in den Pfarrbüros.

 

Bestattungen

Für Bestattungen gelten die jeweils aktuellen Vorschriften, über die der Bestatter Sie informiert. Da die Zahl der teilnehmenden Personen den nötigen Abstand in unsere Friedhofskapellen nicht einhalten kann, beginnen die Wortgottesfeiern vor der Friedhofskapelle und enden mit der Bestattung am Grab.

Tagtägliche Änderungen vorbehalten!