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veröffentlicht am 03.12.2021

FFP2-Masken in den Kirchen und Gemeindehäusern

Da in großen Teilen des öffentlichen Lebens ab dem 01.12. die Pflicht besteht, eine FFP2-Maske zu tragen, gilt das auch in unseren Kirchen. Vielen Dank!

Für Kinder und Jugendliche (6 Jahre bis zum 14. Geburtstag) reicht eine einfach Stoffmaske.
Am Sitzplatz muss zwischen verschiedenen Haushalten ein Abstand von 1,5 m eingehalten werden. Dort darf die Maske abgesetzt werden.  Beim Singen ist allerdings in jedem Fall die  Maske zu tragen.
Natürlich steht es jedem frei, die ganze Zeit die Maske zu tragen, um die Sicherheit zu erhöhen.

Auch in den Gemeindehäusern ist es ab dem 01.12. nötig, außerhalb des Sitzplatzes eine FFP2-Maske zu tragen. Gruppen, die größer sind als 15 Personen können sich bei Warnstufe 2 grundsätzlich nicht in den Gemeindehäusern treffen. Das Vorliegen von Ausnahmen ist mit Dominik Witte, Tel. 05977 939426 ggf. rechtzeitig vorher zu besprechen (z. B. bei rechtlich vorgeschriebenen Sitzung oder Veranstaltungen zur Religionsausübung).

Bei Vorliegen anderer Warnstufen gelten die entsprechenden Regelungen der Warnstufe.