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veröffentlicht am 15.06.2020

Mit Beginn dieser Woche gelten bei uns in der Pfarreiengemeinschaft folgende Regelungen, diese werden ebenfalls in der nächsten Ausgabe der Pfarrnachrichten zu lesen sein:

 

Beerdigungen

Die maximale Teilnehmerzahl bei Beerdigungen hat sich im Laufe der vergangenen Wochen mehrfach geändert. Seit dem 8. Juni dürfen nun bis zu 50 Personen an einer Beerdigung teilnehmen. Allerdings gilt bis auf weiteres die Abstandsregel, insbesondere in den Friedhofskapellen, in denen nicht nur ein Personenabstand von 1,50 m eingehalten werden muss, sondern außerdem, wie in den Kirchen, 10 qm Fläche pro Person zur Verfügung stehen müssen.

 

Requiem

Die Größen unserer vier Kirchen sind sehr unterschiedlich. Momentan dürfen sich in Venhaus 15, in Lünne 35, in Schapen 46 und in Spelle 83 Personen zur Feier der Hl. Messe versammeln; inklusive der liturgischen Dienste und Ordner. Aufgrund der veränderten Teilnehmerzahl bei Beerdigungen (siehe oben) kann ab nun, sofern gewünscht, unter Berücksichtigung und unbedingter Einhaltung der Gottesdienstbesucherregel wieder nach der Beerdigung in der Kirche ein Requiem gefeiert.  

 

Sechswochenmessen

Anders als bei den Jahresmessen gab es in unserer Pfarreiengemeinschaft in den vergangenen Monaten keine Sechswochenmessen. Zunächst, weil wir ab dem 17. März überhaupt keine Hl. Messen feiern durften; dann, weil wir in unseren vier Kirchen aufgrund der beschränkten und zum Teil sehr geringen Gottesdiensteilnehmerzahlen keine „Familiengottesdienste“, sondern Gemeindegottesdienste ermöglichen wollten. Seit dem 12. Mai haben wir zahlreiche Werktags- und Sonntagsgottesdienste gefeiert und die Erfahrung gemacht, dass in den wenigsten Fällen die Höchstteilnehmerzahl erreicht wurde. Darum möchten wir ab sofort die Feier von Sechswochenmessen wieder ermöglichen.

Dabei werden folgende Regeln gelten:

·         Auch wenn der Todestag eines/einer Angehörigen länger als sechs Wochen (bis Mitte März) zurückliegt, kann in einer Hl. Messe des/der Verstorbenen gedacht werden, auch namentlich.

·         Die Angehörigen der Verstorbenen müssen sich, soweit der Wunsch besteht, mit dem Pfarrbüro vor Ort in Verbindung setzen, um das Datum zu vereinbaren.

·         In jeder Hl. Messe kann aufgrund der begrenzten Gottesdienstbesucherzahl immer nur eines/einer Verstorbenen gedacht werden, da sonst möglicherweise aufgrund der anwesenden Angehörigen zu viele andere Gemeindemitglieder vom Gottesdienst ausgeschlossen werden würden.

·         Es werden für Angehörige keine Bankreservierungen vorgenommen. Alle vier Kirchen sind 30 Minuten vor Beginn der Hl. Messe geöffnet.

·         Ansonsten gelten alle aktuell bestehenden Regeln der Corona-Zeit.

Momentan ist unser Alltag, auch der kirchliche, in vielerlei Weise vom Corona-Virus geprägt. Das ist alles andere als einfach. Wir bitten um Verständnis, dass wir sehr klar geregelt die Feier der Sechswochenmessen wieder ermöglichen wollen, hoffen aber zugleich, dass wir vielen damit in einem wichtigen Anliegen entgegenkommen, denn diese Feier macht in besonderer Weise deutlich, dass wir uns unseren Verstorbenen nach wie vor sehr verbunden wissen und sie zugleich unserem lebensspendenden Gott anvertrauen.    

 

Pfarrbüros und Büchereien

Nach der Öffnung unserer Büchereien in Spelle uns Schapen sind ab sofort auch die Pfarrbüros in Spelle, Schapen und Lünne geöffnet. Es gelten die bisherigen Öffnungszeiten (siehe Pfarrbriefrückseite) und alle momentanen Abstands- und Hygieneregeln, d. h. Desinfizierung der Hände, Einhaltung des Mindestabstands von 1,50 m und Mund-Nasen-Schutz beim Betreten der Häuser. Sollten die Pfarrbüros stark frequentiert werden, kann es sein, dass sich eine Wartezeit außerhalb des Gebäudes nicht vermeiden lässt.

 

Gemeindehäuser    

Die Gemeindehäuser unserer Pfarreiengemeinschaft dürften wieder geöffnet werden, allerdings liegt dem ein Hygiene- und Abstandskonzept zugrunde, das 16 Themen und eine Vielzahl von Regeln und Vorschriften beinhaltet. Diese allesamt verantwortungsvoll umzusetzen, ist äußerst schwierig. Da in wenigen Wochen die Sommerferien anfangen, und damit eine sechswöchige Schließzeit der Gemeindehäuser beginnt, werden erst nach der Ferienzeit, d. h. Ende August die Gemeindehäuser geöffnet; hoffentlich in einer viel entspannteren Situation.