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veröffentlicht am 01.06.2021

Gemeindegesang und Versammlungen in Gemeindehäusern

Die neueste Coronaverordnung des Landes Niedersachsen erlaubt bei einem Inzidenzwert von unter 35 wieder den Gemeindegesang im Rahmen von Gottesdiensten.
Deshalb werden wir ab dem Hochfest des Leibes und Blutes Christi (Fronleichnam, 03.06.) wieder in unseren Gottesdiensten Gemeindelieder singen.
Bitte bringen Sie Ihr Gotteslob von zuhause mit. Danke!

Außerdem ist der Mund-Nasen-Schutz beim geringen Inzidenzwert von unter 35 nicht mehr zwingend am Platz zu tragen.
Beim Betreten und Verlassen der Kirche und bei Bewegungen im Raum wie z. B. beim Kommuniongang bleibt jedoch bis auf Weiteres die Pflicht, den Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Auch die kirchlichen Gemeindehäuser stehen Gruppen, Vereinen und Gremien für Treffen bei einem Inzidenzwert von unter 50 unter den geltenden Hygienebestimmungen zur Verfügung und können wie üblich reserviert und maßvoll und im begrenztem Umfang genutzt werden. Es besteht die Pflicht:

  • das Treffen im Sitzen abzuhalten
  • die Abstände einzuhalten
  • einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, wenn jemand nicht am Sitzplatz ist
  • die Räume nicht mehr als vorgesehen zu belegen.
  • Anwesenheitslisten zu führen
  • das ausgehängte Hygienekonzept zu beachten